BERUFSBILDUNG & SOZIALVERSICHERUNG / BBIG & SGB

Ausbildungsvergütung Netto Rechner

Berechnen Sie, wie viel Euro nach Abzug von Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung von Ihrer Lehrlingsentschädigung übrig bleiben.

Wer eine duale Berufsausbildung beginnt, unterschreibt einen Lehrvertrag mit einer vereinbarten Brutto-Ausbildungsvergütung. Da Auszubildende sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind, gehen jeden Monat gesetzliche Beiträge ab – Lohnsteuer fällt dagegen bei den meisten Azubis wegen der hohen steuerlichen Freibeträge nicht an. Dieser Rechner ermittelt Ihr reales monatliches Auszahlungsgehalt.

VERGÜTUNGSANGABEN
NETTO-AUSZAHLUNG SGB IV / V / VI
monatliche Netto-Ausbildungsvergütung 832,12 € Netto
Sozialabgaben: 217,88 € (KV: 85,58 € | RV: 97,65 € | AV: 13,65 € | PV: 21,00 €) | Lohnsteuer: 0,00 € | Nettoquote: 79,2%

Volle Absicherung in gesetzlicher Kranken-, Renten- und Pflegekasse.

ABZUGSFORMELN

Krankenversicherung AN = Brutto × (7,3% + Zusatzbeitrag ÷ 2)
Rentenversicherung AN = Brutto × 9,30%
Arbeitslosenversicherung AN = Brutto × 1,30%
Pflegeversicherung AN = Brutto × 2,00% (bzw. 2,60%)
Netto = Brutto − Sozialabgaben − Lohnsteuer
GERINGVERDIENERGRENZE 325 €

Verdienen Auszubildende bis maximal 325,00 € monatlich (§ 20 Abs. 3 SGB IV), übernimmt der Arbeitgeber 100% aller Sozialversicherungsbeiträge allein.

Welche Abzüge fallen beim Ausbildungsgehalt an?

Auszubildende genießen vollen Versicherungsschutz in allen Zweigen der deutschen Sozialversicherung zu denselben Konditionen wie reguläre Angestellte:

  1. Rentenversicherung (RV): 18,6% Gesamtbeitrag, hälftig geteilt: Der Azubi zahlt 9,3%. Dadurch sammeln Sie bereits ab dem 1. Tag Beitragsmonate für die spätere Rente.
  2. Krankenversicherung (KV): Allgemeiner Beitragssatz 14,6% plus kassenindividueller Zusatzbeitrag (Schnitt ~1,7%), jeweils 50/50 geteilt (Azubi zahlt ca. 8,15%).
  3. Arbeitslosenversicherung (AV): Gesamtbeitrag 2,6%, der Azubi-Anteil beträgt 1,3%. Nach 12 Beitragsmonaten besteht Anspruch auf Arbeitslosengeld I (ALG I).
  4. Pflegeversicherung (PV): 4,0% Basissatz (2,0% Azubi). Ab dem 23. Lebensjahr zahlen kinderlose Azubis einen Zuschlag von 0,6% (insgesamt 2,6%).

Praxisbeispiel: Auszubildender im 1. Lehrjahr

Monatliche Bruttovergütung 1.050,00 € (19 Jahre alt, Krankenkasse mit 1,70% Zusatzbeitrag, Steuerklasse 1):

  • Krankenversicherung (8,15%): 1.050 € × 0,0815 = 85,58 €
  • Rentenversicherung (9,30%): 1.050 € × 0,0930 = 97,65 €
  • Arbeitslosenversicherung (1,30%): 1.050 € × 0,0130 = 13,65 €
  • Pflegeversicherung (2,00%): 1.050 € × 0,0200 = 21,00 €
  • Gesamtabzüge Sozialversicherung: 217,88 €
  • Lohnsteuer & Kirchensteuer: 0,00 € (unter Grundfreibetrag)
  • Auszahlungsbetrag aufs Girokonto: 832,12 € Netto (Nettoquote: 79,25%)

Zusatzleistungen und Beihilfen für Azubis

Reicht das Nettoeinkommen nicht für die eigene Wohnung, können Auszubildende Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) bei der Bundesagentur für Arbeit oder Wohngeld beantragen. Vermögenswirksame Leistungen (VL) und Jahressonderzahlungen (Weihnachtsgeld) unterliegen ebenfalls den normalen Sozialabgaben.

Fachquellen & Rechtsgrundlagen:
1. Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) — Verzeichnis der anerkannten Ausbildungsberufe.
2. Bundesministerium der Finanzen (BMF) — Lohnsteuertabellen und Sozialgesetzbuch (SGB IV, V, VI, XI).

SCHRITT-FÜR-SCHRITT-ANLEITUNG

Gehaltsabrechnung richtig lesen

So prüfen Sie Ihre erste monatliche Entgeltabrechnung:

01 Brutto abgleichen

Kontrollieren Sie, ob der Grundbetrag mit den Zahlen in Ihrem Ausbildungsvertrag übereinstimmt.

02 Krankenkasse wählen

Vergleichen Sie Zusatzbeiträge der Krankenkassen; ein Wechsel zu einer günstigeren Kasse spart bares Geld.

03 Steuererklärung prüfen

Azubis mit hoher Fahrtstrecke zur Berufsschule oder teuren Fachbüchern können eine freiwillige Steuererklärung abgeben.

Transparenzhinweis: Dieser Rechner berechnet den Arbeitnehmeranteil nach aktuellem Bundesrecht. Tarifvertragliche Sonderregelungen können im Einzelfall abweichen. Fragen oder Feedback senden.

HÄUFIGE FRAGEN (FAQ)

Müssen Azubis Lohnsteuer zahlen?

In der Steuerklasse I fällt für Alleinstehende erst ab einem Monatsbrutto von ca. 1.250 bis 1.300 € Lohnsteuer an (aufgrund des Grundfreibetrags von 11.604 € und des Arbeitnehmer-Pauschbetrags). Die meisten Azubis zahlen 0 € Lohnsteuer.

Wie hoch sind die Sozialabgaben für Auszubildende?

Auszubildende zahlen den normalen Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung (ca. 20–21 % vom Brutto): Rentenversicherung (9,3 %), Krankenversicherung (7,3 % + halber Zusatzbeitrag), Pflegeversicherung (2,2 % für kinderlose U23) und Arbeitslosenversicherung (1,3 %).

Was ist die Mindestausbildungsvergütung in Deutschland?

Nach § 17 BBiG beträgt die gesetzliche Mindestvergütung für Auszubildende im ersten Ausbildungsjahr 649 € (Stand 2024), im zweiten Jahr +18 %, im dritten Jahr +35 % und im vierten Jahr +40 % (sofern kein Tarifvertrag gilt).

Gilt die 325-Euro-Geringverdienergrenze noch?

Ja. Verdient ein Azubi weniger als 325 € brutto im Monat, übernimmt der Arbeitgeber nach § 20 Abs. 3 SGB IV die gesamten Sozialversicherungsbeiträge allein; der Azubi erhält Brutto gleich Netto ausgezahlt.

Haben Eltern während der Ausbildung Anspruch auf Kindergeld?

Ja. Eltern erhalten das volle Kindergeld (250 € monatlich pro Kind) während der Erstausbildung bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres des Kindes, unabhängig von der Höhe der Ausbildungsvergütung.

Wann haben Azubis Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)?

Wenn der Auszubildende während einer betrieblichen Ausbildung nicht mehr bei den Eltern wohnen kann (weil der Betrieb zu weit entfernt ist) und die Ausbildungsvergütung sowie das Elterneinkommen nicht für Miete und Lebensunterhalt ausreichen.

Muss eine Übernahme der Fahrtkosten oder des Azubi-Tickets versteuert werden?

Zuschüsse des Arbeitgebers für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln (z.B. das vergünstigte Deutschlandticket für Azubis) sind nach § 3 Nr. 15 EStG komplett steuer- und sozialabgabenfrei.

Lohnt sich für Azubis eine freiwillige Steuererklärung?

Wenn in einzelnen Monaten Lohnsteuer einbehalten wurde (z.B. durch Weihnachtsgeld oder Überstunden) oder hohe Werbungskosten (Fahrtwege zur Berufsschule, Fachliteratur, Werkzeug) angefallen sind, erstattet das Finanzamt gezahlte Steuern fast immer zu 100 % zurück.

Dürfen Überstunden in der Ausbildung mit Freizeit ausgeglichen werden?

Überstunden sind in der Ausbildung nur zulässig, wenn sie dem Ausbildungszweck dienen. Sie müssen nach § 17 Abs. 7 BBiG entweder mit Freizeit oder mit einem besonderen Lohnzuschlag vergütet werden.

Können Azubis Vermögenswirksame Leistungen (VWL) erhalten?

Ja, viele Tarifverträge sehen vermögenswirksame Leistungen von 13 bis 40 € monatlich vor. Bei geringem Ausbildungsgehalt fördert der Staat dies zusätzlich mit der Arbeitnehmersparzulage beim Bausparen oder ETF-Fondssparplan.